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Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, um die Bundeswehr beider Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages zu unterstützen.

Der Entwurf enthält zahlreiche landes­rechtliche Regelungen , zum Beispiel im Bereich des Hochschulrechts. Die Lan­desgruppe Bayern des Reservistenver­bandes hat im Rahmen der sogenannten Verbandsanhörung zu dem Gesetzent­wurf Stellung genommen.


Konkret sollen die bayerischen Hochschulen zu Kooperationen mit der Bundeswehr angehalten werden. So ge­nannte Zivilklauseln sollen sogar expli­zit verboten werden. Als Zivilklauseln werden hochschulinterne Regelungen bezeichnet , die Forschung für nicht-zi­vile Zwecke untersagen.


Auch die Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren der Bun­deswehr soll künftig verbindlich vor­ geschrieben sein. Weiterhin sollen die Belange der Landesverteidigung ei­nen höheren Stellenwert im Bereich des Denkmalschutzes, der Landesplanung sowie im Bereich des Baurechts erhal­ten . Dadurch soll es der Bundeswehr vereinfacht werden, die nötige militä­rische Infrastruktur wie Kasernen und Truppenübungsplätze auszubauen und zu unterhalten.

 

Die Landesgruppe Bayern des Re­servistenverbandes hat den Gesetzent­wurf in ihrer Stellungnahme grund­sätzlich begrüßt . “Verteidigung ist in erster Linie Bundesaufgabe”, sagt der Vorsitzende der Landesgruppe Bayern, Hauptmann d.R . Fabian Forster. “Wo die Länder im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit etwas zur Stärkung der Bundeswehr beitragen können, soll­ten sie dies auch tun.” Dies gelte auch für das Hochschulrecht und das vor­ gesehene Zivilklausel-Verbot : “Zivil­klauseln sind ein unzulässiger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und in der Praxis auch kaum umsetzbar “, meint Forster. “Es ist selbstverständlich, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler mit den möglichen Folgen der Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse auseinandersetzen sollen. Zivilklauseln verhindern diese Auseinandersetzung aber, indem sie jeglichen militärischen Nutzen perse als unethisch einordnen.” Auch die Intensivierung der Zusammen­arbeit von Hochschulen mit der Bundes­ wehr werde grundsätzlich positiv gese­hen, soweit die Wissenschaftsfreiheit gewahrt bleibt . Noch wichtiger sei es je­ doch , die Hochschulen bei der Wahr­nehmung ihrer eigenen Aufgaben zu stärken. “Im Bereich der Politikwissen­schaften können die Hochschulen bei­spielsweise einen wichtigen Beitrag zur Herausbildung einer strategischen Kul­tur in Deutschland leisten und sich zu sicherheitspolitischen Think Tanks ent­wickeln”, sagt Forster. Der Reservisten­ verband hat sich gegenüber der Staats­regierung daher dafür ausgesprochen, diese Rolle als Hochschulaufgabe ins Ge­setz aufzunehmen und die Universitäten mit zusätzlichen Sicherheitspolitik-Pro­fessuren auszustatten.


Zudem hat der Reservistenverband in seiner Stellungnahme darauf hinge­ wiesen, dass die Sache der Bundeswehr öffentliche Diensther­ren in entgegen der geltenden Rechtslage ihren Beschäftigten die Ableistung von Reservistendienst nur möglich machen, wenn diese dafür unbezahlten Sonderurlaub nehmen würden. “Der Freistaat Bayern sollte mit gutem Beispiel voran gehen und gegenüber seinen Behörden­leiterinnen und -leitern deutlich ma­chen , dass die Ableistung von Reservistendienst durch die Beschäftigten im Rahmen der geltenden Gesetze grund­sätzlich erwünscht ist und unterstützt werden sollte”, fordert der Vorsitzende der Landesgruppe Bayern des Reservis­tenverbandes.

 

ff/red

 

BAYERN

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