Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, um die Bundeswehr beider Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages zu unterstützen.
Der Entwurf enthält zahlreiche landesrechtliche Regelungen , zum Beispiel im Bereich des Hochschulrechts. Die Landesgruppe Bayern des Reservistenverbandes hat im Rahmen der sogenannten Verbandsanhörung zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
Konkret sollen die bayerischen Hochschulen zu Kooperationen mit der Bundeswehr angehalten werden. So genannte Zivilklauseln sollen sogar explizit verboten werden. Als Zivilklauseln werden hochschulinterne Regelungen bezeichnet , die Forschung für nicht-zivile Zwecke untersagen.
Auch die Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren der Bundeswehr soll künftig verbindlich vor geschrieben sein. Weiterhin sollen die Belange der Landesverteidigung einen höheren Stellenwert im Bereich des Denkmalschutzes, der Landesplanung sowie im Bereich des Baurechts erhalten . Dadurch soll es der Bundeswehr vereinfacht werden, die nötige militärische Infrastruktur wie Kasernen und Truppenübungsplätze auszubauen und zu unterhalten.
Die Landesgruppe Bayern des Reservistenverbandes hat den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme grundsätzlich begrüßt . “Verteidigung ist in erster Linie Bundesaufgabe”, sagt der Vorsitzende der Landesgruppe Bayern, Hauptmann d.R . Fabian Forster. “Wo die Länder im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit etwas zur Stärkung der Bundeswehr beitragen können, sollten sie dies auch tun.” Dies gelte auch für das Hochschulrecht und das vor gesehene Zivilklausel-Verbot : “Zivilklauseln sind ein unzulässiger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und in der Praxis auch kaum umsetzbar “, meint Forster. “Es ist selbstverständlich, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit den möglichen Folgen der Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse auseinandersetzen sollen. Zivilklauseln verhindern diese Auseinandersetzung aber, indem sie jeglichen militärischen Nutzen perse als unethisch einordnen.” Auch die Intensivierung der Zusammenarbeit von Hochschulen mit der Bundes wehr werde grundsätzlich positiv gesehen, soweit die Wissenschaftsfreiheit gewahrt bleibt . Noch wichtiger sei es je doch , die Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben zu stärken. “Im Bereich der Politikwissenschaften können die Hochschulen beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Herausbildung einer strategischen Kultur in Deutschland leisten und sich zu sicherheitspolitischen Think Tanks entwickeln”, sagt Forster. Der Reservisten verband hat sich gegenüber der Staatsregierung daher dafür ausgesprochen, diese Rolle als Hochschulaufgabe ins Gesetz aufzunehmen und die Universitäten mit zusätzlichen Sicherheitspolitik-Professuren auszustatten.
Zudem hat der Reservistenverband in seiner Stellungnahme darauf hinge wiesen, dass die Sache der Bundeswehr öffentliche Dienstherren in entgegen der geltenden Rechtslage ihren Beschäftigten die Ableistung von Reservistendienst nur möglich machen, wenn diese dafür unbezahlten Sonderurlaub nehmen würden. “Der Freistaat Bayern sollte mit gutem Beispiel voran gehen und gegenüber seinen Behördenleiterinnen und -leitern deutlich machen , dass die Ableistung von Reservistendienst durch die Beschäftigten im Rahmen der geltenden Gesetze grundsätzlich erwünscht ist und unterstützt werden sollte”, fordert der Vorsitzende der Landesgruppe Bayern des Reservistenverbandes.
ff/red
BAYERN
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